Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension GRIMLHOF (AGB)

1.1  Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Der Hundehalter gibt seinen Hund auf eigenes Risiko in die Pension, worauf vor Aufnahme des Hundes nochmals explizit  hingewiesen wird.  Für etwaige Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit wider Erwarten erleiden könnte, kann keine Haftung übernommen werden, sofern keine grobe Fahrlässigkeit von Seiten des Betreuers oder dessen Erfüllungsgehilfen vorliegt.

1.2 Sollte der Hund eines oder mehrere der in Pension befindlichen Tiere wider Erwarten verletzen, muss der Halter dieses Hundes bzw. dessen Versicherung für die Tierarztkosten aufkommen.  Das Gleiche gilt für Sachschäden  ab € 50,00, die die Substanz der Anlage betreffen. 

1.2  Der Inhaber der Pension GRIMLHOF versichert, dass die Hunde bestens versorgt, hundegerecht gehalten und rundum betreut werden. Die täglichen Spaziergänge erfolgen angeleint (Schleppleine bzw. unterschiedlich lange Laufseile). Freilauf der Hunde wird nur auf Wunsch des Besitzers gewährt und nur dann, wenn der Hund zuverlässig auf Zuruf herankommt und keine Tendenzen zeigt, sich von der Gruppe zu entfernen. Dies wird vorher getestet. Sollte ein Hund jedoch wider Erwarten weglaufen, dann haftet der Hundebetreuer nicht für etwaige Schäden am Hund. Es wird versichert, dass in einem solchen Fall alle notwendigen Schritte zur Wiedererlangung des Hundes unternommen werden.

1.3  Der Halter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund während der Betreuungszeit haftpflichtversichert ist. Der Halter ist verpflichtet, eventuelle Verhaltensauffälligkeiten wie Unverträglichkeit mit Artgenossen, Schnappen oder Knurren dem Menschen gegenüber anzugeben. Ebenso ist Voraussetzung, dass der Hund bei Abgabe keine ansteckenden Erkrankungen sowie ausreichenden Impfschutz während seines Aufenthaltes hat und vor Abgabe nachweislich entsprechend entwurmt wurde, was beim Erstgespräch besprochen und festgelegt wird. Der Impfpass ist vorzulegen.

1.4  Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden. Sollte der Hundehalter dies bei Abgabe seiner Hündin verschweigen, werden für die auftretenden Folgen (Deckung während der Pensionszeit) und die daraus entstehenden Kosten keine Haftung von Seiten der Pension GRIMLHOF übernommen. Die Folgekosten trägt der Hundebesitzer

1.5  Der Hundehalter gibt mit seiner Unterschrift sein Einverständnis dafür, dass eine tierärztliche Behandlung  bei Erkrankung oder aufgrund einer Verletzung durchgeführt werden darf.  Die entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.  Falls möglich, wird der Hundehalter vorab informiert. In Notfällen kann der Hundebetreuer auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Hundehalter handeln.

1.6  Der Hundehalter verpflichtet sich, sein Tier  nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer  abzuholen.  Bei Nichteinhaltung wird der Hund nach 7 Tagen in ein von der Pension GRIMLHOF ausgewähltes Tierheim abgegeben.  Die entstehenden Kosten werden dem Hundebesitzer in Rechnung gestellt.

1.7  Der Pensionsinhaber haftet nicht,  falls aus irgendwelchen nicht vohersehbaren Gründen (höhere Gewalt) eine Aufnahme zum gebuchten Zeitpunkt nicht möglich sein sollte.  In diesem Fall wird sich der Pensionsinhaber um einen Alternativ-Betreuungsplatz  bemühen; eine Garantie kann jedoch nicht gegeben werden.  Der Hundehalter sollte auf jeden Fall eine Rücktrittsversicherung  bei Frühbuchung seines Urlaubs abschließen.

1.8   Sollten Sie Ihr Tier vor dem vereinbarten Termin abholen, ist trotzdem der volle Pensionsbetrag fällig. Dies gilt vor allem bei Buchung in den Ferienzeiten.     

Stand:  06.10.2020

 

GRIMLHOF Hundedomizil
Brigitte Velous

Telefon:08253 / 927 471
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